Prämie zum Stromanbieter Wechsel

Den Stromanbieterwechsel mit einer tollen Sachprämie krönen

Wer die Ausgabenseite seines Haushalts gut im Blick hat, weiß, dass es sich lohnen kann, alle Jahre wieder den Stromanbieter zu wechseln. Vergleichsportale machen das inzwischen einigermaßen leicht. Dort kann man in einer übersichtlichen Darstellung erfahren, wer welchen Strom, zu welchem Preis verkauft. (Welcher Strom, damit ist gemeint, ob es sich um Ökostrom oder Energie handelt, die aus fossilen Quellen gewonnen wird. Für viele Verbraucher ist das wichtig.)

Natürlich sind Stromversorger darauf bedacht Kunden zu gewinnen. Sie locken beispielsweise mit Geldprämien und nennen diese Geldgeschenke „Wechselbonus„. Aber inzwischen gehen auch Stromversorger dazu über, Sachprämien zu verschenken. 

Nicht alles was wie ein Geschenk wirkt, ist auch eines

Kein Energieversorger veranstaltet einen Wohltätigkeitsbasar. Man kann sich als Verbraucher sicher sein, dass scharf kalkuliert ist, welche Geschenke man für welchen Vertrag herausgibt. Natürlich bekommen die Stromversorger besondere Konditionen, wenn sie beispielsweise einen ganzen Schwung E-Scooter für ihre Kunden einkaufen. Trotzdem muss jedem beim Abschluss eines neuen Stromvertrages klar sein, dass der knapp kalkuliert ist und keine wirklichen Geschenke an den Verbraucher beinhaltet.

Es ist einfach, den Stromversorger zu wechseln, aber nicht unbedingt einfach, den Vertrag zu verstehen

Kann ein Kunde seinen bestehenden Stromversorgungsvertrag fristgerecht kündigen, ist der Wechsel zu einem neuen Anbieter denkbar simpel: Ein paar Daten in ein Antragsformular eintragen, dann übernimmt der neue Anbieter den ganzen Papierkram rund um die Kündigung und setzt den neuen Vertrag auf. Den gilt es wirklich gründlich zu lesen. Häufig locken Stromversorger damit, dass sie in der Anfangsphase eines Vertrages niedrige Abschlagszahlungen und einen möglichst niedrigen Strompreis anbieten. Das sieht verlockend aus. In einer späteren Phase der Vertragslaufzeit können die Beträge für die Kilowattstunde bzw. die Abschlagszahlung aber auch steigen. Es ist wirklich ein großer Fehler, nur den ersten und meist angenehmen Teil eines Vertrages zu lesen. Jeder sollte sich unbedingt aufmerksam bis ans Ende des Vertragstextes durcharbeiten, damit nichts übersehen wird. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht für den Stromkunden nämlich nur dann, wenn sein Anbieter die Preise erhöht. Dabei geht es nicht nur um die Anhebung der Strompreise, sondern auch um steigende Verwaltungskosten usw.

Wir wünschen uns so viel!

Menschen stecken voller Wünsche. Mal ist es ein moderneres Handy, dann muss ein neuer Kühlschrank her, gleich darauf will man unbedingt einen Elektroroller besitzen. Genau darauf spekulieren Energieversorger, wenn sie eine Prämie zum Stromanbieter Wechsel angeblich verschenken.

Da heißt es für den Kunden: Nüchtern bleiben, Preise kritisch mit Mitbewerbern vergleichen, die Preise für das angebliche Geschenk recherchieren und gegenrechnen, ob der Vertrag immer noch günstig ist, wenn man die Kosten für die Sachprämie in die Kalkulation mit einbezieht.

Wer bietet überhaupt was?

Was nützt einem die schönste Sachprämie, wenn ein Stromanbieter sie verschenkt, der aber die gewünschte Region nicht mit Energie beliefert? Im Internet gibt es Zusammenstellungen von Vergleichsportalen, die zeigen, welche Sachprämien von welchen Stromanbietern anlässlich einer Vertragsunterzeichnung verschenkt werden. Anhand eines übersichtlichen Portals kann jeder für sich entscheiden, welcher neue Stromanbieter zum Zuge kommen soll, weil man dessen Sachprämie haben möchte oder schlichtweg braucht. Die Auswahl bei den einzelnen Energieversorgern ist durchaus unterschiedlich. Yellow beispielsweise hat eine „große Auswahl“. Stromhelden und Sparstrom bieten sogar eine „sehr große Auswahl“ an unterschiedlichen Sachprämien.